Related%20passage zu Yevamot 13:2
אֵיזוֹ הִיא קְטַנָּה שֶׁצְּרִיכָה לְמָאֵן, כֹּל שֶׁהִשִּׂיאוּהָ אִמָּהּ וְאַחֶיהָ לְדַעְתָּהּ. הִשִּׂיאוּהָ שֶׁלֹּא לְדַעְתָּהּ, אֵינָהּ צְרִיכָה לְמָאֵן. רַבִּי חֲנִינָא בֶּן אַנְטִיגְנוֹס אוֹמֵר, כָּל תִּינוֹקֶת שֶׁאֵינָהּ יְכוֹלָה לִשְׁמֹר קִדּוּשֶׁיהָ, אֵינָהּ צְרִיכָה לְמָאֵן. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אֵין מַעֲשֵׂה קְטַנָּה כְלוּם, אֶלָּא כִמְפֻתָּה. בַּת יִשְׂרָאֵל לְכֹהֵן, לֹא תֹאכַל בַּתְּרוּמָה. בַּת כֹּהֵן לְיִשְׂרָאֵל, תֹּאכַל בַּתְּרוּמָה:
Wer ist ein Minderjähriger, der Miun benötigt? Eine, deren Mutter und Brüder sie mit ihrem Wissen heirateten. Wenn sie sie ohne ihr Wissen heirateten, ist miun nicht erforderlich. R. Chanina b. Antignos sagt: Jedes junge Mädchen, das sich nicht um seine Verlobung (Geld oder Tat) kümmern kann, benötigt keine Miun. R. Eliezer sagt: Die Handlung eines Minderjährigen hat keine Bedeutung; es ist, als wäre sie [nicht verheiratet, aber] verführt worden—Die Tochter eines Israeliten zu einem Cohein isst keine Terumah. Die Tochter eines Cohein eines Israeliten isst Terumah. [Die Halacha stimmt nicht mit R. Eliezer überein, sondern mit R. Chanina b. Antignos. Und von einer Person, die jünger als sechs Jahre ist, wird angenommen, dass sie sich nicht um ihre Verlobung kümmern kann und keine Miun benötigt. Wenn sie älter als zehn Jahre ist, wird angenommen, dass sie sich um ihre Verlobung kümmern kann, obwohl sie äußerst dumm ist. Von sechs bis zehn muss festgestellt werden, ob sie sich um ihre Verlobung kümmern kann oder nicht. Sie kann die Miun-Option ausüben, bis sie zwölf Jahre und einen Tag alt ist und (pubertäre) Zeichen zeigt. Danach kann sie sich nicht weigern, auch wenn er nicht mit ihr zusammenlebte. Und wenn er nach zwölf Jahren und einem Tag bei ihr lebte, auch wenn sie keine Zeichen zeigte, haben wir die Befürchtung, dass die Zeichen gefallen sind und er sie erworben hat.]
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